Transparent erklärt

Was kostet die 24-Stunden-Betreuung?

Die monatlichen Gesamtkosten setzen sich aus dem Honorar der Betreuungskraft und dem laufenden Pflege-24 Qualitäts- & Entlastungsmanagement zusammen. Hier sehen Sie alles offen aufgeschlüsselt — Stand 2026.

Unser Qualitätsanspruch

Premium-Betreuung bedeutet mehr als reine Anwesenheit

Eine gute Betreuung zuhause bedeutet nicht nur, dass eine Betreuungskraft im Haushalt anwesend ist. Gerade bei älteren Menschen ist es wichtig, Veränderungen früh wahrzunehmen, richtig einzuordnen und schnell reagieren zu können.

Pflege-24 ist bewusst als hochwertiges Betreuungskonzept aufgebaut: persönliche Betreuung zuhause, strukturierte Organisation und ein klarer Premium-Anspruch — ohne Preisdumping.

600 € / Monat

Pflege-24 Qualitäts- & Entlastungsmanagement


Zusätzlich entstehen die Kosten für die Betreuungskraft. Diese hängen von Erfahrung, Sprachkenntnissen, Anforderungen und der konkreten Betreuungssituation ab.

Kostenmodell

Woraus bestehen die Kosten?

Die monatlichen Gesamtkosten setzen sich aus zwei Hauptbereichen zusammen: dem Honorar der Betreuungskraft und dem laufenden Pflege-24 Service.

1. Honorar der Betreuungskraft
ca. 2.550–3.150 € / Monat

Die Betreuungskraft wird direkt vergütet. Die genaue Höhe hängt von der konkreten Betreuungssituation, Erfahrung, Qualifikation, Sprachkenntnissen und dem erforderlichen Unterstützungsbedarf ab.

2. Pflege-24 Service
600 € / Monat

Deckt die laufende Organisation, fachliche Orientierung, persönliche Unterstützung der Familie und die Stabilisierung der Betreuungssituation zuhause ab — aufgeteilt in Fachliche Leitung (150 €), Organisation (250 €) und Familien-Support (200 €).

Tarifstufen

Tarifstufen verständlich erklärt

Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand, der Mobilität, dem Pflegegeld-Status und den Anforderungen an die Betreuungskraft.

TarifstufePflegegeld-StufeTagessatzMonatskosten HonorarTypische Situation
Stufe 0keine / Stufe 185 €2.550 €Begleitung, Haushalt, leichte Hilfe
Stufe 1Stufe 288 €2.640 €Hilfe bei Körperpflege, Mobilität teilweise eingeschränkt
Stufe 2Stufe 392 €2.760 €Volle Körperpflege, leichte Demenz möglich
Stufe 3Stufe 495 €2.850 €Häufigste Stufe — umfassende Betreuung
Stufe 4Stufe 598 €2.940 €Mobilität stark eingeschränkt, Inkontinenz
Stufe 5Stufe 6102 €3.060 €Dauernde Aufsicht, fortgeschrittene Demenz
Stufe 6Stufe 7105 €3.150 €Bettlägerig, sehr hoher Pflegeaufwand
Modellrechnung

Realer Eigenanteil — ein Beispiel

Was bleibt nach Abzug von Pflegegeld und 24-Stunden-Förderung tatsächlich übrig? Ein Beispiel für Pflegegeldstufe 3 (häufigste Stufe):

Modellrechnung Pflegegeld-Stufe 3
Honorar Betreuungskraft (95 € × 30 Tage)+ 2.850 €
Pflege-24 Service-Management+ 600 €
Reisekosten (anteilig)+ 240 €
Pflegegeld Stufe 3− 592 €
24-Stunden-Förderung (selbständig)− 800 €
Realer Eigenanteil / Monat≈ 2.298 €

Stand 2026. Orientierungswert — ein verbindliches Angebot erstellen wir nach persönlicher Anamnese. Ausführliche Modellrechnungen für jede Stufe finden Sie im Kostenratgeber.

Gut zu wissen Ab Pflegestufe 3 ist die 24-Stunden-Förderung des Bundes möglich (800 € bei selbständigen, 1.600 € bei unselbständigen Betreuungskräften). Wir helfen beim Antrag.
FAQ

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet 24-Stunden-Betreuung pro Monat?

Die Bruttokosten liegen 2026 zwischen rund 3.150 € und 3.900 € pro Monat. Nach Abzug von Pflegegeld und 24-Stunden-Förderung bleibt ein realer Eigenanteil zwischen rund 735 € und 3.150 € — je nach Pflegestufe.

Ab welcher Pflegestufe gibt es die Förderung?

Die 24-Stunden-Förderung des Sozialministeriumservice wird grundsätzlich ab Pflegestufe 3 gewährt — 800 €/Monat bei selbständigen, 1.600 €/Monat bei unselbständigen Betreuungskräften.

Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie ein verbindliches schriftliches Angebot mit Tagessatz, Service-Gebühr und voraussichtlichem Eigenanteil. Zusatzleistungen (Demenz, Nachtarbeit, zweite Person) werden vorab transparent benannt.

Ist die Betreuung steuerlich absetzbar?

Ja — als außergewöhnliche Belastung gem. § 34 EStG, ab Pflegestufe 1 und mit nachgewiesenem Pflegebedarf. Vom abzugsfähigen Aufwand werden Pflegegeld und Förderung abgezogen.

Wie hoch wäre Ihr Eigenanteil?

Wir erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot — kostenfrei und unverbindlich.

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